Allgemeine Geschäftsbedingungen für BeratungsLab
Freigabekandidat – erst nach Erledigung des FINAL_RELEASE_CHECK.md verwenden
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
- Anbieter von BeratungsLab ist Andreas Franke, Etterschlager Straße 39A, 82237 Wörthsee, E-Mail: support@beratungslab.eu (nachfolgend „Anbieter“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der webbasierten Trainingsplattform BeratungsLab.
- BeratungsLab richtet sich vorrangig an beruflich tätige Berater und andere gewerbliche Nutzer. Ein Vertragsschluss durch Verbraucher ist nicht ausgeschlossen. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Das Angebot richtet sich an volljährige Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt beziehungsweise Sitz in Deutschland; Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Team- und Organisationsabonnements werden ausschließlich Unternehmern angeboten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag ist vor Beginn der Teamnutzung zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
- Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
- BeratungsLab ist eine Trainings- und Reflexionsplattform für simulierte Beratungsgespräche. Je nach gewähltem Tarif können insbesondere Text-, Sprach- oder Avatar-Simulationen, KI-gestützte Auswertungen, Leitfäden, Szenarien, Trainingsübersichten sowie Team- und Wettbewerbsfunktionen bereitgestellt werden.
- Der konkrete Leistungsumfang, das im Abrechnungszeitraum enthaltene Nutzungskontingent, der Gesamtpreis und die Laufzeit ergeben sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung und der Vertragsbestätigung.
- Die Plattform ersetzt weder eine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung noch eine fachliche oder arbeitsrechtliche Beurteilung durch Menschen. KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein und sind vom Nutzer eigenständig zu prüfen.
- Der Anbieter darf die Plattform technisch weiterentwickeln, soweit der vertraglich vereinbarte Hauptzweck erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Wesentliche Einschränkungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Grundlage.
- Ein bestimmter Trainingserfolg, eine bestimmte Bewertung oder eine dauerhafte Verfügbarkeit einzelner externer KI-Stimmen, Avatare oder Modelle wird nicht geschuldet.
§ 3 KI-Transparenz und bestimmungsgemäße Nutzung
- Nutzer interagieren in den Simulationen mit künstlicher Intelligenz. Synthetische Stimmen und Avatare werden vor oder spätestens bei Beginn der Interaktion deutlich als KI-generiert gekennzeichnet.
- KI-Auswertungen dienen ausschließlich der Übung, Selbstreflexion und menschlich verantworteten Coaching-Unterstützung. Trainingsdaten und Auswertungen dürfen nicht für Personal-, Vergütungs-, Beförderungs-, Sanktions- oder Kündigungsentscheidungen verwendet werden.
- Unternehmenskunden dürfen die Plattform nicht zur verdeckten Überwachung von Beschäftigten oder zur automatisierten Bewertung tatsächlicher Kundengespräche einsetzen. Gesetzliche Mitbestimmungs-, Informations- und Datenschutzpflichten bleiben vollständig in ihrer Verantwortung.
- Weitere Einzelheiten enthält der bei Vertragsschluss bereitgestellte KI-Nutzungshinweis.
- BeratungsLab verwendet automatisierte KI-Auswertungen, die als trainingsbezogenes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO einzuordnen sind, soweit konkrete Gesprächs- und Trainingsleistungen des Trainierenden bewertet werden. Es werden keine psychologischen oder allgemeinen Persönlichkeitsprofile, psychologischen Diagnosen sowie keine Emotions- oder Persönlichkeitstypisierungen erstellt. Eine biometrische Identifikation oder Voice-Print-Erstellung findet nicht statt. Die Auswertungen führen nicht zu ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO.
§ 4 Registrierung und Zugang
- Für die Nutzung ist ein persönliches Konto erforderlich. Registrierungsangaben müssen vollständig und richtig sein und bei Änderungen aktualisiert werden.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Konten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ohne Zustimmung des Anbieters übertragen werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten unbefugten Zugriff.
- Der Anbieter kann einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung oder einen wesentlichen Vertragsverstoß bestehen. Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
§ 5 Testphase
- Soweit angeboten, können berechtigte neue Kunden ausschließlich den Tarif Basis sieben Tage unentgeltlich und ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels testen. Die Dauer und die Konditionen werden vor Beginn der Testphase angezeigt. Für die Tarife Fortgeschritten und Profi besteht keine kostenlose Testphase; sie sind ab Vertragsschluss kostenpflichtig und erfordern ein Zahlungsmittel im Bestellprozess.
- Wird während der Basis-Testphase kein Zahlungsmittel hinterlegt, endet das Test-Abonnement mit Ablauf der Testphase automatisch, ohne dass eine Zahlung anfällt. Hinterlegt der Kunde während der Testphase im Stripe-Kundenportal ein Zahlungsmittel, wird das Basis-Abonnement nach Ablauf der Testphase zum bei der Bestellung angezeigten monatlichen Preis kostenpflichtig fortgesetzt. Das Hinterlegen eines Zahlungsmittels löst während der Testphase noch keine Zahlung aus.
- Während der Testphase gelten die in der Leistungsbeschreibung des Tarifs Basis ausgewiesenen Funktionen und Nutzungsgrenzen, insbesondere das monatliche Nutzungskontingent. Änderungen an Dauer oder Grenzen gelten nur für künftig beginnende Testphasen; eine bereits begonnene Testphase wird dadurch nicht rückwirkend verkürzt.
- Nicht fortgeführte Testkonten und ihre personenbezogenen Trainingsinhalte werden nach Ablauf der in der Datenschutzerklärung genannten Frist gelöscht. Ein nach § 10 und § 15 erfolgreich anonymisiertes Trainingsartefakt darf erhalten bleiben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Vertragsschluss und Vertragstext
- Die Darstellung von Tarifen ist noch kein bindendes Angebot. Der Kunde wählt einen Tarif, gibt die erforderlichen Angaben ein und erhält unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsinformationen.
- Bei sofort kostenpflichtigen Verbraucherverträgen gibt der Kunde mit Betätigung des eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschrifteten Buttons ein verbindliches Angebot ab. Für den kostenlosen Basis-Test gelten die vor dem Teststart angezeigten Bedingungen einschließlich der in § 5 beschriebenen kostenpflichtigen Fortsetzung bei Hinterlegung eines Zahlungsmittels. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Anbieter oder mit Freischaltung des Zugangs zustande.
- Der Anbieter bestätigt den Vertrag unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail. Die Bestätigung enthält den Vertragsinhalt, die einbezogenen AGB, die Widerrufsbelehrung und die bei Vertragsschluss maßgeblichen Pflichtinformationen, soweit sie nicht bereits zuvor auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt wurden.
- Der Kunde kann die Vertragsunterlagen speichern und ausdrucken. Der Anbieter speichert die jeweils akzeptierte Dokumentversion und den Annahmezeitpunkt als Nachweis.
§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung
- Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben. Gegenüber Unternehmern kann der Preis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig kenntlich gemacht wird.
- Bei sechsmonatiger Vorauszahlung kann der bei Bestellung ausgewiesene prozentuale Abschlag gegenüber sechs einzelnen Monatszahlungen gewährt werden. Der konkrete Abschlag ist kein dauerhaft zugesagter Festwert, wird aber für die gebuchte sechsmonatige Anfangslaufzeit verbindlich in der Bestellung und Vertragsbestätigung festgehalten.
- Abonnements werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel und der Zahlungsdienstleister werden dort angezeigt.
- Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Anbieter nach angemessener Vorankündigung den kostenpflichtigen Zugang bis zum Ausgleich fälliger Beträge sperren. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Preisänderungen gelten für bestehende Verbraucherverträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Schweigen auf eine Änderungsmitteilung gilt nicht als Zustimmung. Für neue Verträge und Vertragsverlängerungen können die dann angebotenen Preise gelten, soweit dies gesetzlich zulässig und transparent vereinbart ist.
§ 8 Nutzungskontingente
- Der Tarif kann ein monatliches Kontingent für bestimmte KI-Funktionen enthalten. Das Kontingent ist Teil der laufenden Leistung und kein gesondert erworbenes Zahlungsmittel.
- Nicht verbrauchtes, im Abonnement enthaltenes Kontingent verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums und wird nicht ausgezahlt oder in den nächsten Zeitraum übertragen, sofern die Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes vorsieht.
- Kontingente dürfen nicht verkauft, übertragen, automatisiert ausgelesen oder technisch umgangen werden.
§ 9 Pflichten der Nutzer
- Die Plattform darf nur zu rechtmäßigen Trainingszwecken genutzt werden.
- Es dürfen keine realen Kundendaten oder sonstigen personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter in Gesprächseingaben, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder gesprochen erfolgen, in Uploads, Bildschirmaufnahmen oder frei formulierte Felder eingegeben werden. Insbesondere sind besondere Kategorien personenbezogener Daten, Zugangsdaten, Zahlungsdaten und vertrauliche Originaldokumente Dritter ausgeschlossen. Für die Funktion „Praxisfall trainieren" dürfen ausschließlich abstrakte Merkmale einer beruflichen Gesprächssituation beschrieben werden. Identitäts- und Individualdaten realer Kunden oder sonstiger Dritter dürfen nicht eingegeben werden. Insbesondere sind Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, konkrete Arbeitgeber, Orte, Kunden-, Vertrags- und Depotnummern sowie sonstige Angaben unzulässig, durch die eine reale Person identifiziert oder bestimmbar werden kann. Aus den zulässigen abstrakten Merkmalen erzeugt BeratungsLab einen vollständig fiktiven Trainingsfall. Der Nutzer stellt sicher, dass ihm auch die abstrakte Beschreibung nach seinen beruflichen und vertraglichen Vertraulichkeitspflichten gestattet ist.
- Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte erzeugen oder verarbeiten lassen.
- Eine Umgehung von Sicherheits-, Kontingent- oder Zugriffsbeschränkungen sowie eine Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Modelle durch automatisierte Massenabfragen ist untersagt.
- Unternehmenskunden sorgen dafür, dass ihre Nutzer vor der Verarbeitung verständlich über die Teamverwaltung, aggregierte Aktivitätsanzeigen, die freiwillige Freigabe einzelner Trainingsgespräche gegenüber Coaches, die eingesetzten KI-Funktionen und gegebenenfalls freiwillige Wettbewerbsfunktionen informiert werden. BeratungsLab ist als Trainings- und Coaching-System bestimmt und darf nicht zur verdeckten Leistungs- oder Verhaltenskontrolle oder für Personalentscheidungen verwendet werden. Wettbewerbsteilnahme und Gesprächsfreigaben sind freiwillig; Teilnahme- oder Freigabedruck sowie Nachteile bei Ablehnung oder Widerruf sind untersagt. Das Training muss ohne Wettbewerb und ohne Gesprächsfreigabe nutzbar bleiben. Ranglisten dürfen auch nicht mittelbar über Teilnehmende, Bildschirmfotos oder Exporte für Personalzwecke beschafft oder verwendet werden. Unternehmenskunden informieren ihre Coaches und Administratoren anhand des Leitfadens zum Beschäftigtenschutz und stellen die Einhaltung dieser Regeln sicher.
§ 10 Rechte an Inhalten und KI-Ausgaben
- Der Kunde behält seine Rechte an selbst eingestellten Inhalten. Er räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Bereitstellung, Sicherung und vertragsgemäßen Verarbeitung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein.
- Soweit an KI-Ausgaben Rechte entstehen und der Anbieter darüber verfügen kann, darf der Kunde diese für eigene rechtmäßige Zwecke nutzen. Rechte Dritter und gesetzliche Beschränkungen sind zu beachten; Exklusivität wird nicht zugesagt.
- Personenbezogene Gesprächs- oder Team-Inhalte werden nicht ohne eine gesonderte, wirksame Rechtsgrundlage zum Training eigener oder fremder KI-Modelle verwendet.
- Der Anbieter darf Gesprächsverläufe nach dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Verfahren in anonyme Trainingsartefakte überführen. Hierzu werden identifizierende Angaben und Metadaten entfernt oder generalisiert, individuelle Formulierungen erforderlichenfalls synthetisch umgeschrieben und sämtliche Rückbezüge anschließend gelöscht. Ein Artefakt darf erst für spätere Trainings- und Qualitätsverbesserungszwecke einer beratenden KI übernommen werden, wenn weder eine Person herausgegriffen noch der Verlauf mit einer Person, einem Konto oder einem Team verknüpft oder persönliche Informationen daraus abgeleitet werden können.
- Bei Team-Inhalten erfolgt der Anonymisierungslauf nur auf Grundlage einer ausdrücklichen dokumentierten Weisung des Unternehmenskunden. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Anonymisierung bleiben die Inhalte personenbezogene Daten und unterliegen vollständig der DSGVO und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 11 Team- und Organisationsnutzung
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Bei Teamkonten können hierfür autorisierte Coaches und Administratoren die für die Teamverwaltung erforderlichen Funktionen nutzen. Coaches erhalten ohne eine ausdrückliche Freigabe durch das jeweilige Teammitglied keine Einsicht in einzelne Trainingsgespräche oder deren KI-Auswertungen. Ein Teammitglied kann ein einzelnes Trainingsgespräch gezielt für den ihm zugeordneten Coach freigeben; der Coach kann ausschließlich das freigegebene Gespräch einschließlich der zugehörigen KI-Auswertung einsehen, kommentieren und hierzu Feedback geben. Die Freigabe kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne eine solche Freigabe werden Coaches lediglich Angaben zur Teamverwaltung sowie aggregierte Trainingsaktivitäten ohne Zuordnung von Bewertungswerten zu einzelnen Teammitgliedern angezeigt. Administratoren des Anbieters dürfen auf personenbezogene Trainingsdaten nur zugreifen, soweit dies im Einzelfall für Betrieb, Sicherheit, Fehleranalyse oder Support erforderlich ist.
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Der Unternehmenskunde ist für die Rechtmäßigkeit der Beschäftigtendatenverarbeitung, erforderliche Beteiligung von Interessenvertretungen, interne Berechtigungskonzepte und die Erfüllung von Informationspflichten verantwortlich.
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Der Anbieter verarbeitet Team-Inhalte nach Weisung des Unternehmenskunden auf Grundlage des Vertrages zur Auftragsverarbeitung. Für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Missbrauchspräventionszwecke bleibt der Anbieter datenschutzrechtlich selbst verantwortlich.
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Die Teilnahme an einer Wettbewerbsrunde ist freiwillig und setzt für jede Runde eine ausdrückliche Teilnahmeentscheidung des jeweiligen Teammitglieds voraus; voreingestellt ist die Nichtteilnahme. Eine Nichtteilnahme darf nicht zu Nachteilen führen. Die Rangliste ist ausschließlich für die an der jeweiligen Runde teilnehmenden Teammitglieder sichtbar; Coaches erhalten weder Zugriff auf die Rangliste noch auf Namen, Platzierungen oder individuelle Wettbewerbswerte. Die Teilnahme kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Erfolgt der Widerruf während einer laufenden Runde, wird das Teammitglied aus der laufenden Rangliste entfernt. Erfolgt der Widerruf nach Abschluss der Runde, wird seine Zeile aus der weiterhin gespeicherten Wettbewerbsdarstellung entfernt; die verbleibenden Plätze werden lückenlos neu nummeriert. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
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Eine Organisation wird ausschließlich vom Anbieter angelegt. Voraussetzung ist, dass die Angaben zum Rechtsträger (Firma, Rechtsform und Anschrift) vollständig vorliegen und die für die Organisation erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, angenommen sind. Die Person, die diese Vereinbarungen für die Organisation annimmt, bestätigt dabei ausdrücklich, hierzu berechtigt zu sein; diese Bestätigung ist eine Vertretungs- und Berechtigungserklärung und keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Der Unternehmenskunde stellt sicher, dass die handelnde Person tatsächlich vertretungsberechtigt ist, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
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Der Unternehmenskunde benennt eine oder mehrere natürliche Personen als Unternehmens-Administratoren. Diese handeln für den Unternehmenskunden und nicht für den Anbieter. Sie verwalten Zugehörigkeiten, Rollen, Einladungscodes, hinterlegte E-Mail-Domains, Unternehmensdokumente und die Freigabe unternehmensspezifischen Trainingswissens. Der Unternehmenskunde stellt sicher, dass Einladungscodes nur an berechtigte Beschäftigte weitergegeben, nicht öffentlich zugänglich gemacht und bei Wegfall der Berechtigung widerrufen werden; er entzieht Zugehörigkeiten unverzüglich, wenn die Voraussetzungen entfallen. Der Anbieter protokolliert Vorgänge auf Organisationsebene einschließlich der Angabe, ob der Anbieter oder der Unternehmenskunde durch seinen Administrator gehandelt hat.
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Unternehmens-Administratoren erhalten durch ihre Rolle keinen Zugriff auf Trainingsgespräche, Transkripte, KI-Auswertungen, Entwicklungsverläufe, individuelle Bewertungswerte, Ranglisten oder Nachrichten der Mitglieder ihrer Organisation. Es bleibt bei der Freigaberegelung nach Absatz 1.
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Stellt der Unternehmenskunde eigene Dokumente ein oder veranlasst er eine Recherche öffentlich zugänglicher Angaben über sein Unternehmen, sichert er zu, zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt zu sein und keine Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter verletzen. Er stellt insbesondere sicher, dass Dokumente keine personenbezogenen Daten enthalten, die für den Trainingszweck nicht erforderlich sind, und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Der Anbieter verarbeitet diese Inhalte ausschließlich für die Erzeugung und Bereitstellung unternehmensspezifischen Trainingswissens dieser Organisation und nutzt sie nicht für andere Kunden. Aus den Inhalten gewonnene Aussagen werden erst nach ausdrücklicher Freigabe wirksam.
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Endet die Nutzung durch den Unternehmenskunden, löscht der Anbieter die Daten der Organisation, insbesondere Zugehörigkeiten, Einladungscodes, hinterlegte Domains, Unternehmensdokumente und das daraus gewonnene Unternehmenswissen. Die persönliche Lernhistorie der einzelnen Mitglieder bleibt ihrem jeweiligen Konto zugeordnet und wird mit diesem gelöscht. Der Nachweis über die Annahme der Vereinbarungen bleibt zu Nachweiszwecken erhalten.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und externe Dienste
- Der Anbieter stellt die Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
- Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt sowie Störungen externer Infrastruktur- und KI-Dienste können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
- Der Anbieter ergreift angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung. Gesetzliche Rechte wegen erheblicher oder dauerhafter Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit und ordentliche Kündigung
- Ein monatliches Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Ein Abonnement mit sechsmonatiger Anfangslaufzeit läuft nach Ablauf der Anfangslaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Eine während der Anfangslaufzeit erklärte Kündigung wirkt zu deren Ende.
- Eine Kündigungserklärung kann von allen Kunden über die auf unserer Website bereitgestellte Kündigungsfunktion übermittelt werden. Für Verbraucher wird diese Funktion insbesondere gemäß § 312k BGB bereitgestellt. Daneben kann eine Kündigung auch in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Die Bereitstellung und Nutzung der Kündigungsfunktion begründet keine über die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte hinausgehenden Rechte und führt insbesondere nicht zu einer Verkürzung vereinbarter Mindestvertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Der Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung wirksam wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den für den jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsbedingungen.
- Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung und das Vertragsende unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
- Verbraucher können den Widerruf zusätzlich über die während der Widerrufsfrist ständig verfügbare elektronische Widerrufsfunktion erklären.
- Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann im Widerrufsfall gesetzlicher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein. Die Einzelheiten werden vor Abgabe dieses gesonderten Wunsches erläutert.
- Die Bereitstellung einer technischen Widerrufsfunktion begründet für Kunden, die nicht Verbraucher sind, kein vertragliches Widerrufsrecht.
§ 15 Vertragsende, Export und Löschung
- Die Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements beendet das Abonnement; mit seinem Ende endet der Zugriff auf die kostenpflichtigen Funktionen. Das Nutzerkonto bleibt bestehen, bis es gelöscht wird. Der Anbieter kann für einen Zeitraum von 30 Tagen eine Exportmöglichkeit für vom Kunden bereitgestellte Inhalte vorhalten, soweit keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
- Vor der Löschung dürfen dafür freigegebene Gesprächsverläufe in ein anonymes Trainingsartefakt überführt werden. Der Anonymisierungslauf muss abgeschlossen und validiert sein, bevor Original und Rückbezüge gelöscht werden. Kann die Anonymität nicht nachgewiesen werden, wird kein Trainingsartefakt übernommen.
- Für ein fortbestehendes Nutzerkonto gelten die in der Datenschutzerklärung genannten Löschfristen. Der Kunde kann die Löschung seines Kontos jederzeit gesondert veranlassen. Mit Ablauf dieser Fristen bzw. mit der Löschung des Kontos werden personenbezogene Trainingsinhalte, Transkripte, Auswertungen, Bildschirm-Keyframes, Teamzuordnungen, Zuordnungsschlüssel und identifizierende Zwischenstände gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein konkret dokumentierter Rechtsgrund entgegensteht.
- Rechnungs- und steuerrechtliche Unterlagen werden für die gesetzliche Dauer aufbewahrt. In Sicherungskopien enthaltene personenbezogene Daten werden im Rahmen des dokumentierten Sicherungszyklus überschrieben und bis dahin gesperrt.
- Nachweislich anonyme Trainingsartefakte dürfen über das Vertragsende hinaus für spätere Trainings- und Qualitätsverbesserungszwecke einer beratenden KI verbleiben. Irreversibel aggregierte Statistiken dürfen für Qualitäts- und Produktsteuerungszwecke fortbestehen. Beide enthalten keinen technischen oder organisatorischen Rückweg zum ursprünglichen Gespräch, Nutzer oder Team.
§ 16 Mängelrechte
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, insbesondere zu Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Abhilfe.
- Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Gesetzliche Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 17 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer übernommenen Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Pflicht des Nutzers, KI-Ausgaben fachlich zu prüfen, beschränkt keine Haftung, die nach zwingendem Recht nicht beschränkt werden darf.
§ 18 Änderungen dieser AGB
- Änderungen, die den Vertragsinhalt für bestehende Kunden wesentlich verändern, werden nur mit wirksamer Zustimmung Bestandteil des Vertrages, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Regelung etwas anderes erlaubt.
- Rein redaktionelle Änderungen, Kontaktänderungen oder Anpassungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, können mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden.
- Die bei Vertragsschluss beziehungsweise Zustimmung geltende Fassung wird auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 3. Oktober 2026